Bei einem alkoholkranken Servicetechniker, der nach einem Autounfall im betrunkenen Zustand und sofortigem Führerausweisentzug zur stationären medizinischen Suchtbehandlung eingewiesen wurde, ist von einer unverschuldeten Arbeitsverhinderung auszugehen. Seinen Arbeitgeber trifft damit eine Pflicht zur Lohnfortzahlung. Das Bundesgericht weist dessen Beschwerde ab (Medienmitteilung; Gerichtsentscheid).
