Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf bei der alternierenden Obhut: Die geltende Gesetzgebung ist ausreichend. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht, den er an seiner Sitzung vom 24. April 2024 gutgeheissen hat. Die meisten Eltern können sich nach einer Trennung oder Scheidung über die Aufteilung der Kinderbetreuung einigen. Wie diese Aufteilung aussieht, hängt primär von den familiären Rahmenbedingungen und Lebensumständen ab.
Prüf- und Handlungsbedarf sieht der Bundesrat aber in anderen Bereichen, die eng mit der Förderung der gemeinsamen Verantwortung der Eltern nach der Trennung oder Scheidung zusammenhängen. Zum einen sollen das Zusammenspiel von Obhut und Unterhalt sowie die Möglichkeiten einer allfälligen Vereinfachung der Unterhaltsberechnung analysiert werden. Zum andern hat das Parlament den Bundesrat mit einer Einschätzung beauftragt, wie das Familienverfahrensrecht verbessert werden könnte. Dabei geht es namentlich um die Frage, wie strittige Eltern bei der Organisation der gemeinsamen Elternschaft nach der Trennung oder Scheidung besser unterstützt werden können. Zu denken ist beispielsweise an die Integration von Instrumenten zur Konfliktdeeskalation im Verfahren, namentlich eine frühzeitige Mediation oder eine angeordnete Beratung. Der Bundesrat wird voraussichtlich Anfang 2025 einen Bericht für eine mögliche Revision des Familienverfahrensrechts vorlegen (Bericht des Bundesrates; Evaluation der Gerichtspraxis; Schlussbericht).