Kindesunterhalt - ein Leitfaden für Eltern

Mit dem neuen Kindesunterhaltsrecht (Inkrafttreten ab dem 1. Januar 2017) wurde das Recht des Kindes auf Unterhalt gestärkt, und zwar unabhängig vom Zivilstand seiner Eltern. Neu werden Kinder von verheirateten Eltern und Kinder von nicht verheirateten Eltern gleichgestellt. Für eine harmonische Entwicklung ist das Kind nicht nur darauf angewiesen, dass es auf eine gute Beziehung zu beiden Elternteilen zählen kann. Das Kind braucht auch verlässliche Betreuungsverhältnisse und finanzielle Sicherheit. Gemäss dem neuen Recht soll der Unterhaltsbeitrag auch die mit der Betreuung durch einen Elternteil entstehenden finanziellen Auswirkungen berücksichtigen. Damit soll erreicht werden, dass beide Eltern gleichermassen die Verantwortung für den Unterhalt des Kindes übernehmen.

Das neue Unterhaltsrecht sieht vor, dass Unterhaltspflichten gegenüber minderjährigen Kindern den übrigen familienrechtlichen Unterhaltspflichten vorgehen. Die Eltern haben unabhängig von ihrem Zivilstand und der Art ihrer Beziehung gemeinsam für den Unterhalt des Kindes zu sorgen. Der Unterhalt des Kindes wird durch Pflege und Erziehung sowie Geldzahlung geleistet. Bevor die Eltern die wirtschaftlichen Folgen ihrer Trennung regeln, müssen sie sich zuerst über den Kindesunterhalt einigen. Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil zu wenig Geld haben, muss im Unterhaltsvertrag trotzdem der Betrag festgelegt werden, der nötig wäre, um den gebührenden Unterhalt des Kindes zu decken. Das Kind kann so seinen Unterhaltsbeitrag leichter nachfordern, wenn sich die Verhältnisse des unterhaltspflichtigen Elternteils verbessert haben.

Damit Eltern selber einen Unterhaltsvertrag aufsetzen können, haben die Friedensgerichte des Kantons Freiburg einen Mustervertrag sowie einen dazugehörigen Leitfaden erstellt. Dieser Mustervertrag kann von den Eltern gemäss ihrer konkreten Situation angepasst werden.

Ich helfe Ihnen gerne bei der Ausarbeitung des Unterhaltsvertrages und formuliere ihn so, dass Sie ihn beim Friedensgericht einreichen können.

Trennung, Scheidung: Was ist bloss mit uns los?


La Défense, Paris, August 2017. (Foto: Katharina Jeger)

Konflikte gehören zum Leben, gerade auch Konflikte in Partnerschaft und Familie. Kein Merkblatt kann sie aus der Welt schaffen, so wenig wie die damit verbundenen Gefühle. Geht es um eine Trennung oder Scheidung, erleben wir starke Gefühle des Verlusts, des Schmerzes, der Depression, der Ohnmacht, der Wut, aber auch der Erleichterung, der neuen Zuversicht. Alle vom Konflikt Betroffenen erleben solche Gefühle. Es gibt bestimmte Möglichkeiten, die den Umgang mit diesen Konflikten und Gefühlen erleichtern können. Diese möchten Ihnen Heiner Krabbe und Roger Weber hier vorstellen.

Heiner Krabbe ist diplomierter Psychologe und Leiter des gleichnamigen Instituts in Münster (Deutschland). Er befasst sich besonders mit der Mediation in Paar- und Familienkonflikten und bildet insbesondere auch Mediatorinnen und Mediatoren aus. Für die Gerichte des Kantons Zürich ist er in der Weiterbildung der für Familiensachen verantwortlichen Personen tätig. Roger Weber ist promovierter Jurist und Richter am Bezirksgericht Zürich. Er betreut u.a. den Internetauftritt der Zürcher Gerichte. Heiner Krabbe und Roger Weber haben dieses Merkblatt verfasst, das für Paare, die sich trennen, nützlich sein kann.

Partage de la succession : pas d'attribution de lots par le juge

Le Tribunal fédéral précise une question en lien avec le partage de la succession. Lorsque les conditions pour la formation de lots sont remplies et que les héritiers ne peuvent pas s'entendre sur leur attribution, le tribunal ne peut attribuer les lots à chaque héritier selon sa propre appréciation. Il reste au contraire lié par les principes prévus dans la loi.

Fondamentalement, les héritiers peuvent partager une succession comme ils l'entendent. En cas de désaccord, tous les héritiers ont dans le partage un droit égal à chaque bien de la succession, pour autant que le défunt n'ait pris aucune disposition pour cause de mort en vue de l'attribution de certains biens en faveur d'héritiers déterminés et qu'aucune règle légale de partage n'entre en ligne de compte (p. ex. attribution du logement et du mobilier de ménage au conjoint survivant). A la demande d'au moins un héritier et autant que possible, le tribunal procède à la composition d'autant de lots qu'il y a d'héritiers ou de souches concernés. L'attribution de chaque lot s'effectue en première ligne comme convenu entre héritiers. Lorsque ceux-ci ne peuvent s'entendre, les lots sont tirés au sort entre eux (Communiqué aux médias; Arrêt du 22.6.2017).

Teilung der Erbschaft: Keine Zuteilung der Lose durch den Richter

Das Bundesgericht klärt eine Frage im Zusammenhang mit der Teilung der Erbschaft. Sind die Voraussetzungen für die Bildung von sogenannten Losen erfüllt und können sich die Erben auf die Zuweisung der Lose nicht einigen, darf das Gericht die Lose nicht nach eigenem Ermessen an die einzelnen Erben zuweisen. Vielmehr bleibt der Richter an die im Gesetz vorgesehenen Vorkehren gebunden.

Grundsätzlich können die Erben eine Erbschaft so teilen, wie sie wollen. Im Falle der Uneinigkeit haben alle Erben bei der Teilung einen gleichwertigen Anspruch auf die einzelnen Gegenstände der Erbschaft, soweit der Erblasser keine letztwillige Verfügung zur Zuweisung bestimmter Gegenstände an bestimmte Erben gemacht hat und auch keine gesetzliche Sondervorschrift Platz greift (z.B. Zuweisung der Wohnung und des Hausrates an den überlebenden Ehegatten). Auf Antrag mindestens eines Erben bildet das Gericht, sofern das möglich ist, aus den Erbschaftssachen so viele Teile oder Lose, wie es Erben oder Erbstämme gibt. Die Verteilung der einzelnen Lose erfolgt sodann in erster Linie nach Vereinbarung der Erbberechtigten. Können sich diese nicht einigen, wird durch Losziehung unter den Erben entschieden (Medienmitteilung des Bundesgerichts; Urteil vom 22.6.2017)

Sommerferien / vacances d'été


Vatnajökull, Island, März 2017. (Foto: Katharina Jeger)

Le bureau "Médiation Fribourg" sera fermé à partir de vendredi 21 juillet et rouvrira le lundi 7 août 2017.  Je vous souhaite un agréable été.

Das Büro "Mediation Freiburg" ist von Freitag, 21. Juli, bis zum Montag, 7. August 2017 geschlossen. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Sommer.

 

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