Wie soll die alternierende Obhut umgesetzt werden?

Das Bundesgericht hat im letzten Herbst in einem Leiturteil die Kriterien dargelegt, anhand deren gemessen werden soll, ob die alternierende Obhut angezeigt ist: Erziehungsfähigkeit, geografische Distanz, bei kleinen Kindern die Möglichkeit der persönlichen Betreuung, Kooperationsfähigkeit und der Wille des Kindes.

Bundesrichter Nicolas von Werdt äussert sich in einem Interview im Tagesanzeiger darüber, wie nach einer Trennung oder Scheidung die alternierende Obhut umgesetzt werden soll und ob die 10/16-Regel fallen wird, nach der der hauptbetreuende Elternteil erst dann zu 50% erwerbstätig sein muss, wenn das jüngste Kind 10 Jahre alt und zu 100%, wenn es 16 Jahre alt ist.

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