Wann schulden die Eltern einem mündigen Kind Unterhalt?

Die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber dem mündigen Kind umfasst seine erste eigentliche Berufsausbildung, selbst wenn sie erst begonnen wird, nachdem der Jugendliche bereits erwerbstätig gewesen ist. Die Ausbildung muss einem - zumindest in seinen Grundzügen - bereits vor der Mündigkeit angelegten Lebensplan entsprechen. Zudem müssen die Unterhaltsleistungen aufgrund der persönlichen Beziehung zwischen den Parteien und der wirtschaftlichen Leistungskraft des Pflichtigen als zumutbar erscheinen. Das bedeutet, dass eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem mündigen Kind nur dann in Frage kommt, wenn ein Elternteil über ein Einkommen verfügt, dass wenigstens seinen um 20% erhöhten Notbedarf deckt. Im Einzelfall kann von diesem Grundsatz abgewichen werden. Ein Unterschreiten dieser Limite könnte sich im Einzelfall rechtfertigen, wenn es beispielsweise darum geht, nur noch wenige Monate einer Ausbildung zu finanzieren, oder wenn der Unterhaltspflichtige Aussicht darauf hat, in absehbarer Zeit sein Einkommen wesentlich zu verbessern. Andererseits könnte die Limite höher anzusetzen sein, wenn der Unterhaltspflichtige nachweist, dass er auf Rückstellungen für die Zukunft angewiesen ist (BGE 118 II 97).

 

Anrechnung eines hypothetischen Einkommens

Ein hypothetisches Einkommen kann einem Elternteil auch im Fall der Verminderung des tatsächlichen Verdienstes angerechnet werden. Ist die Verminderung des Einkommens unumkehrbar, darf ein hypothetisches Einkommen nur angerechnet werden, wenn der betroffene Elternteil seinen Verdienst in Schädigungsabsicht geschmälert hat. Eine Schädigungsabsicht darf nur mit Zurückhaltung angenommen werden (BGE 5A_304/2019).

Imputation d'un revenu hypothétique

Un revenu hypothétique peut être imputé à un parent même en cas de réduction des revenus réels. Si la réduction des revenus est irréversible, un revenu hypothétique ne peut être imputé que si le parent concerné a réduit ses revenus dans l'intention de causer un dommage. L'intention de nuire ne peut être acceptée qu'avec retenue (ATF 5A_403/2019).


Helsinki, Mai 2015. (Photo: Katharina Jeger)

Entretiens / Gespräche

Les entretiens de médiation auront lieu à nouveau à partir du 4 mai. Les rendez-vous peuvent être pris sur info@mediation-freiburg.ch ou en appelant le 079 758 87 75.

Ab dem 4 Mai werden wieder Mediationgespräche durchgeführt. Termine können unter info@Mediation-freiburg.ch oder unter der Nummer 079 758 87 75 vereinbart werden.

Kinder getrennter Paare: Besuchsrecht während der Corona-Krise – Enfants de couples séparés : droit de visite pendant la crise de la corona

Die Corona-Krise hinterlässt ihre Spuren auch innerhalb der Familie: Wie soll der Kontakt zwischen getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern und ihren Kindern stattfinden?

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