Teilung der Erbschaft: Keine Zuteilung der Lose durch den Richter

Das Bundesgericht klärt eine Frage im Zusammenhang mit der Teilung der Erbschaft. Sind die Voraussetzungen für die Bildung von sogenannten Losen erfüllt und können sich die Erben auf die Zuweisung der Lose nicht einigen, darf das Gericht die Lose nicht nach eigenem Ermessen an die einzelnen Erben zuweisen. Vielmehr bleibt der Richter an die im Gesetz vorgesehenen Vorkehren gebunden.

Grundsätzlich können die Erben eine Erbschaft so teilen, wie sie wollen. Im Falle der Uneinigkeit haben alle Erben bei der Teilung einen gleichwertigen Anspruch auf die einzelnen Gegenstände der Erbschaft, soweit der Erblasser keine letztwillige Verfügung zur Zuweisung bestimmter Gegenstände an bestimmte Erben gemacht hat und auch keine gesetzliche Sondervorschrift Platz greift (z.B. Zuweisung der Wohnung und des Hausrates an den überlebenden Ehegatten). Auf Antrag mindestens eines Erben bildet das Gericht, sofern das möglich ist, aus den Erbschaftssachen so viele Teile oder Lose, wie es Erben oder Erbstämme gibt. Die Verteilung der einzelnen Lose erfolgt sodann in erster Linie nach Vereinbarung der Erbberechtigten. Können sich diese nicht einigen, wird durch Losziehung unter den Erben entschieden (Medienmitteilung des Bundesgerichts; Urteil vom 22.6.2017)

Sommerferien / vacances d'été


Vatnajökull, Island, März 2017. (Foto: Katharina Jeger)

Le bureau "Médiation Fribourg" sera fermé à partir de vendredi 21 juillet et rouvrira le lundi 7 août 2017.  Je vous souhaite un agréable été.

Das Büro "Mediation Freiburg" ist von Freitag, 21. Juli, bis zum Montag, 7. August 2017 geschlossen. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Sommer.

 

Mobbing

Le mobbing est une forme d’atteinte à l’intégrité de la personne. La loi sur le travail impose aux employeurs de prévoir des mesures pour la protection de l’intégrité personnelle des travailleurs.

Le mobbing au travail (également appelé terreur psychique) comprend des actes dirigés par un individu ou un groupe de manière systématique à l’encontre d’une personne en particulier dans le but de l'inciter à abandonner son poste. Les actes de mobbing se manifestent sous cinq formes :

  • Atteintes à la possibilité de communiquer : on empêche la personne de s’exprimer, elle est constamment interrompue, insultée, houspillée, privée d’information ;
  • Atteintes aux relations sociales : la personne est ignorée, exclue, isolée, ses collègues ne parlent plus avec elle
  • Atteintes à la réputation : la personne est ridiculisée, de fausses rumeurs sont propagées à son sujet, elle est victime de moqueries, d’humiliations et de remarques insultantes
  • Atteintes à la qualité de vie et à la situation professionnelle : la personne se voit attribuer des tâches absurdes, inadaptées ou humiliantes, subit des critiques gratuites, est privée des tâches importantes
  • Atteintes à la santé : la personne est menacée de violences physiques, est victime de voies de fait ou de harcèlement sexuel

Pour déterminer si l'on est en présence d'un cas de mobbing, il est nécessaire de considérer la situation sur un certain laps de temps. Si les actes se répètent souvent et s'inscrivent dans la durée, on parle effectivement de mobbing. Cependant, tous les actes de harcèlement doivent être pris au sérieux indépendamment du paramètre temporel (informations et bases legales).

Mobbing

Mobbing ist eine Form der Verletzung der persönlichen Integrität. Das Arbeitsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber die erforderlichen Massnahmen zum Schutz der persönlichen Integrität der Arbeitnehmenden vorzusehen.

Unter Mobbing im Arbeitsleben (auch als Psychoterror bezeichnet) versteht man Handlungen, die von einer Person oder einer Gruppe auf systematische Art gegen eine bestimmte Person ausgeübt werden mit dem Ziel des Ausstossens aus dem Arbeitsverhältnis. Es gibt fünf Formen von Mobbinghandlungen:

  • Angriff auf die Möglichkeit, sich mitzuteilen: Nicht ausreden lassen, unterbrechen, anschreien, Informationen vorenthalten
  • Angriff auf die sozialen Beziehungen: allgemein Kontaktverweigerung, ignorieren, ausgrenzen, isolieren
  • Angriff auf das soziale Ansehen: lächerlich machen, Gerüchte streuen, Sticheleien, Beleidigungen, abschätzige Bemerkungen
  • Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation: schikanöse und erniedrigende Arbeiten zuweisen, ungerechtfertigte Kritik, Entziehen von wichtigen Aufgaben
  • Angriffe auf die Gesundheit: Androhung von körperlicher Gewalt, Tätlichkeiten, sexuelle Belästigung

Um zu entscheiden, ob es sich um Mobbing handelt, ist eine gesamthafte Betrachtung der Situation im zeitlichen Verlauf erforderlich. Wiederholen sich die Vorkommnisse oft und dauern sie über einen längeren Zeitraum an, spricht man von Mobbing. Jegliche Vorkommnisse sollten unabhängig vom zeitlichen Verlauf ernst genommen werden (weitere Informationen und rechtliche Grundlagen).

Das revidierte Adoptionsrecht tritt auf den 1. Januar 2018 in Kraft

Die Möglichkeit der Stiefkindadoption steht künftig nicht mehr nur Ehepaaren, sondern auch Paaren in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer faktischen Lebensgemeinschaft offen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Juli 2017 das revidierte Adoptionsrecht auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Mit der Revision werden auch die Adoptionsvoraussetzungen flexibilisiert und das Adoptionsgeheimnis gelockert.

Nach geltendem Recht können nur verheiratete Personen das Kind ihrer Partnerin oder ihres Partners adoptieren. Im Interesse des Kindes wird die sogenannte Stiefkindadoption ab Anfang 2018 auch Paaren in einer eingetragenen Partnerschaft oder in verschieden- und gleichgeschlechtlichen faktischen Lebensgemeinschaften offenstehen. Auf diese Weise werden Ungleichbehandlungen beseitigt und die Beziehung zwischen dem Kind und dem Stiefelternteil wird rechtlich abgesichert. Das Paar kann das Stiefkind so vollständig in seine Familie integrieren und Vorkehrungen bei einem allfälligen Tod des leiblichen Elternteils treffen. Die gemeinschaftliche Adoption fremder Kinder bleibt gleichgeschlechtlichen Paaren und Paaren in einer faktischen Lebensgemeinschaft dagegen weiterhin nicht erlaubt (Medienmitteilung des Bundesrates).

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