Das Kantonsgericht Freiburg hat in seinem Entscheid vom 28. Mai 2024 festgehalten, dass der Staat für die Anwendung des Grundsatzes der Gleichstellung von Frau und Mann sowie für die Beseitigung jeder Form von rechtlicher und tatsächlicher Diskriminierung zu sorgen hat. Bei Fällen von sexueller Belästigung sind die staatlichen Stellen verpflichtet mit dem Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen (GFB) zusammenzuarbeiten. Eine rein konsultative Einbeziehung entspricht nicht dem Willen des Gesetzgebers und ist ungenügend.