Voraussetzung für die Genehmigung einer Scheidungskonvention

Voraussetzungen für die Genehmigung der Scheidungskonvention. Das Gericht genehmigt die Vereinbarung über die Scheidungsfolgen, wenn es sich davon überzeugt hat, dass die Ehegatten sie aus freiem Willen und nach reiflicher Überlegung geschlossen haben und sie klar, vollständig und nicht offensichtlich unangemessen ist. Selbst wenn ein gewisser Zeitdruck besteht, kann daraus nicht per se auf ein nicht genügend reflektiertes Ergebnis des Willensbildungsprozesses geschlossen werden. Zudem steht es einer Partei frei, die Vereinbarung nicht zu unterzeichnen oder um eine Bedenkfrist zu ersuchen BGE  5A_96/2018). 

<< Zur vorigen Seite