Volljährigenunterhalt

Für die Frage ob Volljährigenunterhalt in persönlicher Hinsicht zumutbar ist, ist entscheidend, ob die Gründe für das Zerwürfnis ausschliesslich dem volljährigen Kind zuzuschreiben, oder ob sie teilweise auch beim betroffenen Elternteil zu suchen sind. Für die Berechnung des Barunterhalts des Kindes ist die zweistufige Methode anwendbar, wobei sich am Unterhalt des volljährigen Kindes beide Eltern entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu beteiligen haben. Bei der Ermittlung des Einkommens des volljährigen Kindes ist nicht von allgemeinen Annahmen sondern von den tatsächlichen Verhältnissen des konkreten Falles auszugehen. Das Gericht hat zudem die effektiven Einkünfte und den Bedarf aller von der Unterhaltsberechnung betroffener Personen festzustellen (BGE 5A_340/2021)

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