Seit dem 1. Juli 2014 ist die gemeinsame elterliche Sorge die Regel. Auch nach der Scheidung oder für nicht verheiratete Eltern. Es ist nicht immer einfach, die beiden Begriffe richtig zu verstehen und auseinanderzuhalten. Das Büro für Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen des Kantons Freiburg hat die Unterschiede hier gut erklärt.