Unterhaltszahlungen bei einem hypothetischen Einkommen

Wird einem Ehegatten ein hypothetisches Einkommen angerechnet, kann sich dieser hinterher nicht ohne weiteres auf den Standpunkt stellen, dass nur noch auf das effektive Einkommen abzustellen sei. Ihm steht der Nachweiss offen, dass er den zugemuteten Verdienst trotz aller Anstrengungen nicht zu erreichen vermochte. Steht das Kind unter der alleinigen Obhut eines Elternteils, so hat der der andere Elternteil grundsätzlich für den Geldunterhalt aufzukommen. Von diesem Grundsatz muss das Gericht ermessensweise abweichen, wenn der hauptbetreuende Elternteil leistungsfähiger ist als der andere. Art. 276 ZGB hat jedoch nicht zum Ziel, die finanzielle Gleichstellung beider Eltern zu erreichen (BGE 5A_337)

<< Zur vorigen Seite