Unterhaltsberechnung im Rahmen des Eheschutzverfahrens

 Vom Arbeitgeber ausgerichtete pauschale Repräsentationsspesen sind als Einkommen anzurechnen, wenn diesen keine effektiven Auslagen gegenüberstehen. Ebenso ist ein regelmässig ausgerichteter Bonus Bestandteil des Einkommens und im Rahmen der Unterhaltsberechnung mitzuberücksichtigen (BGE 5A_627/2019).

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