Teilrevision des Opferhilfegesetzes: Gewaltopfer besser unterstützen

Die Hilfsangebote für Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt sollen ausgebaut werden. An seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 hat der Bundesrat die Botschaft zu einer Teilrevision des Opferhilfegesetzes (OHG) verabschiedet. Die medizinische Versorgung, die rechtsmedizinische Dokumentation und die Unterbringungsangebote sollen verbessert werden. Zudem soll eine Informationspflicht der Kantone sicherstellen, dass die Angebote bekannt und leicht zugänglich sind (Medienmitteilung; Vorentwurf zur Teilrevision; Botschaft zur Änderung des Opferhilfegesetzes).

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