Reisevollmacht bei Reisen mit Kindern ins Ausland

Seit der Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge am 1. Juli 2014 können Eltern nur noch gemeinsam entscheiden, ob ein Elternteil mit den Kindern ins Ausland ziehen darf. Diese Gesetzesänderung hat das Problem möglicher Kindesentführungen verschärft. Um gegen allfällige Kindesentführungen vorzugehen, kontrolliert die Flughafenpolizei vermehrt, ob der nicht mitreisende Elternteil in die Ausreise der Kinder eingewilligt hat. Die Polizei kann auf einer Reisevollmacht mit Originalunterschrift des nicht mitreisenden Elternteils bestehen und im Zweifelsfall die Ausreise der Kinder verweigern. Obwohl keine gesetzliche Pflicht besteht, empfiehlt es sich, eine unterschriebene Reisevollmacht dabeizuhaben, wenn man die Schweiz mit den Kindern ferienhalber verlässt (Bewilligung für ein ohne Eltern reisendes Kind).

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