Prämienverbilligungssystem im Kanton Freiburg

Versicherte oder Familien mit Einkommen unter einer bestimmten Grenze haben Anspruch auf Prämienverbilligung für die Krankenkasse. Die Grenzen variieren je nach Haushaltstyp und Anzahl Kinder (Einzelperson mit oder ohne Kinder, Paar mit oder ohne Kinder). Die Höhe der Verbilligung hängt davon ab, wie weit das Einkommen von der vorgesehenen Grenze abweicht.

Der  Freiburger Staatsrat hat beschlossen, das Prämienverbilligungssystem per 1. Januar 2017 zu optimieren und eine Glättung der Prämienverbilligungsansätze vorzunehmen. Des Weiteren will er die Unterschiede verringern, die zwischen den verschiedenen Haushaltstypen in Bezug auf die verbleibende Prämienbelastung im Verhältnis zum Einkommen festgestellt wurden. Die Grenzen der Prämienverbilligung für die Jahre 2016 und 2017 sind auf der offiziellen Website des Staates Freiburg publiziert.

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