Neuerungen im Steuerwesen für die Steuerperiode 2023 im Kanton Freiburg

Der geschiedene, getrennt lebende oder unverheiratete Elternteil, der für sein volljähriges Kind Unterhaltsbeiträge leistet, ohne sie abziehen zu können, kann ab der Steuerperiode 2023 einen Sozialabzug von 8'600 Franken geltend machen. Der geschiedene, getrennt lebende oder unverheiratete Elternteil, der keinen Sozialabzug für Kinder geltend machen kann, aber ebenfalls für den Unterhalt aufkommt, kann einen Abzug für unterstützungsbedürftige Personen in Höhe von 5000 Franken geltend machen.

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