Mobbing und andere Belästigungen

Es gibt keine einheitliche, internationale Definition von Mobbing. Der deutsch-schwedische Arbeitspsychologe Heinz Leymann definiert diesen Begriff in der Wissenschaft für Vorgänge in der Arbeitswelt, bei denen Mitarbeitende systematisch schikaniert werden, mit dem Ziel, sie aus dem Job zu drängen. Laut dieser Definition gibt es fünf Formen von Mobbing-Handlungen:

  • Angriff auf die Möglichkeit, sich mitzuteilen: nicht aussprechen lassen, Informationen vorenthalten, etc.
  • Angriff auf soziale Beziehungen: ignorieren, ausgrenzen, etc.
  • Angriff auf soziales Ansehen: lächerlich machen, Gerüchte verbreiten, etc.
  • Angriff auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation: ungerechtfertigte Kritik, Zuweisung von erniedrigender Arbeit, etc.
  • Angriff auf die Gesundheit: Androhung von körperlicher Gewalt, sexuelle Belästigung, etc.

Beim Entscheid, ob es sich um rechtlich relevantes Mobbing handelt, ist eine gesamthafte Betrachtung der Situation im zeitlichen Verlauf erforderlich. Einzelne Ereignisse dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Widerholen sich die Vorkommnisse oft und dauern sie mehr als sechs Monate an, so dass eine einzelne Person systematisch feindseligen Handlungen ausgesetzt ist, spricht man von Mobbing. Man sollte nach Kenntnisnahme solcher Vorkommnisse nicht ein halbes Jahr abwarten, bis man interveniert. Gesundheitsstörungen können früher auftreten. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat eine Broschüre herausgegeben, in der aufgezeigt wird, was mit Verletzung der persönlichen Integrität gemeint ist und was dagegen getan werden kann und muss.

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