Kontakt nach häuslicher Gewalt?

Kinder und Jugendliche sind Betroffene von häuslicher Gewalt. Eine solche Betroffenheit liegt vor, wenn die Eltern oder andere Familienangehörige Kinder und Jugendliche misshandeln oder vernachlässigen; sie liegt jedoch ebenso vor, wenn Minderjährige häusliche Gewalt zwischen den erwachsenen Bezugspersonen in der Familie (Mutter, Vater, Partnerin oder Partner) sehen, hören oder deren Folgen anderweitig wahrnehmen. Dabei kann die Paarbeziehung bestehen, sich in Trennung befinden oder aufgelöst sein.

Die Bundesbehörden haben einen Leitfaden erarbeitet mit dem Ziel aufzuzeigen, welche Informationen zu beschaffen und welche Einschätzungen zu leisten sind, um in Fällen häuslicher Gewalt  Entscheidungen über den persönlichen Verkehr im Interesse des Kindes treffen zu können (Leitfaden).

<< Zur vorigen Seite