Konkubinat

Als Konkubinat wird das Zusammenleben zweier Personen ohne Trauschein bezeichnet. Wer im Konkubinat lebt, geniesst nicht den gleichen sozialen oder juristischen Schutz wie ein verheiratetes Paar. Das Paar kann sich aber mit einem Konkubinatsvertrag absichern.

Die eingetragene Partnerschaft ist nur für gleichgeschlechtliche Paare möglich. Heterosexuelle Paare, die nicht heiraten wollen, bzw. homosexuelle Paare, die sich nicht eintragen lassen wollen, die sich aber rechtlich absichern möchten, können einen Konkubinatsvertrag abschliessen. Auf ch.ch, dem Portal der Schweizer Behörden, findet man die nötigen Informationen über die Form und den Inhalt eines solchen Konkubinatsvertrags.

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