Kindesunterhalt - ein Leitfaden für Eltern

Mit dem neuen Kindesunterhaltsrecht (Inkrafttreten ab dem 1. Januar 2017) wurde das Recht des Kindes auf Unterhalt gestärkt, und zwar unabhängig vom Zivilstand seiner Eltern. Neu werden Kinder von verheirateten Eltern und Kinder von nicht verheirateten Eltern gleichgestellt. Für eine harmonische Entwicklung ist das Kind nicht nur darauf angewiesen, dass es auf eine gute Beziehung zu beiden Elternteilen zählen kann. Das Kind braucht auch verlässliche Betreuungsverhältnisse und finanzielle Sicherheit. Gemäss dem neuen Recht soll der Unterhaltsbeitrag auch die mit der Betreuung durch einen Elternteil entstehenden finanziellen Auswirkungen berücksichtigen. Damit soll erreicht werden, dass beide Eltern gleichermassen die Verantwortung für den Unterhalt des Kindes übernehmen.

Das neue Unterhaltsrecht sieht vor, dass Unterhaltspflichten gegenüber minderjährigen Kindern den übrigen familienrechtlichen Unterhaltspflichten vorgehen. Die Eltern haben unabhängig von ihrem Zivilstand und der Art ihrer Beziehung gemeinsam für den Unterhalt des Kindes zu sorgen. Der Unterhalt des Kindes wird durch Pflege und Erziehung sowie Geldzahlung geleistet. Bevor die Eltern die wirtschaftlichen Folgen ihrer Trennung regeln, müssen sie sich zuerst über den Kindesunterhalt einigen. Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil zu wenig Geld haben, muss im Unterhaltsvertrag trotzdem der Betrag festgelegt werden, der nötig wäre, um den gebührenden Unterhalt des Kindes zu decken. Das Kind kann so seinen Unterhaltsbeitrag leichter nachfordern, wenn sich die Verhältnisse des unterhaltspflichtigen Elternteils verbessert haben.

Damit Eltern selber einen Unterhaltsvertrag aufsetzen können, haben die Friedensgerichte des Kantons Freiburg einen Mustervertrag sowie einen dazugehörigen Leitfaden erstellt. Dieser Mustervertrag kann von den Eltern gemäss ihrer konkreten Situation angepasst werden.

Ich helfe Ihnen gerne bei der Ausarbeitung des Unterhaltsvertrages und formuliere ihn so, dass Sie ihn beim Friedensgericht einreichen können.

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