Kanton überarbeitet Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen

Die Direktion für Gesundheit und Soziales gibt den Vorentwurf des Gesetzes über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IHBUBG) in die Vernehmlassung. Die wichtigsten Neuerungen sind die Erhöhung der Bevorschussung zugunsten der Kinder sowie die Abschaffung der Bevorschussung zugunsten von Ex-Ehegatten.

Im Gesetzesvorentwurf wird der Betrag zugunsten der Kinder von 400 auf 650 Franken erhöht.Weiter wird, wie in den meisten anderen Kantonen, der Vorschuss für Ehegatten oder Ex-Ehegatten gestrichen (Medienmitteilung).

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