Nach einer umfassenden Evaluation kommt der Bundesrat zum Schluss, dass das Bundesgesetz über internationale Kindsentführungen (BG-KKE) die Interessen des Kindes grundsätzlich angemessen berücksichtigt. Es ermöglicht zügige Verfahren und fördert einvernehmliche Lösungen. Das hält der Bundesrat in seinem Postulatsbericht vom 28. August 2024 fest. Verbesserungspotenzial gibt es hingegen bei der praktischen Anwendung des Gesetzes.
Der Bundesrat kommt in seinem Postulatsbericht vom 28. August 2024 zum Schluss, dass die Bestimmungen des geltenden BG-KKE den Interessen des Kindes grundsätzlich angemessen Rechnung tragen. Zu einer deutlichen Beschleunigung des Verfahrens hat namentlich der Entscheid geführt, dass grundsätzlich nur eine Behörde für das gesamte Verfahren zuständig ist. Für die Kinder ist dies entscheidend, weil damit ihre ungewisse Situation verkürzt wird. Ausserdem fördert das Gesetz Mediationen und eine einvernehmliche Lösung von Konflikten, was für das Kindeswohl zentral ist (Bericht des Bundesrates; Schlussbericht; juristische Analyse; Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Begleitgruppe).