Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen im Kanton Freiburg

Bei Nichtzahlung von Unterhaltsbeiträgen an minderjährige Kinder, volljährige Kinder in Ausbildung oder Ex-Ehegatten wendet sich die unterhaltsberechtigte Person an das Kantonale Sozialamt (KSA) und legt den richterlichen Entscheid oder die Vereinbarung vor, die den Unterhaltsbeitrag festsetzt.

Das KSA leistet in erster Linie Inkassohilfe für Unterhaltsbeiträge. Es wird namentlich versuchen, eine Zahlungsvereinbarung zu erreichen, Betreibungen einzuleiten oder Strafanzeige gegen die unterhaltspflichtige Person einzureichen, sofern keine gütliche Einigung mit dieser erzielt wurde.

Nebst dieser unentgeltlichen Inkassohilfe für die Unterhaltsbeiträge kann das KSA Vorschüsse auf Unterhaltsbeiträge gewähren, wenn die Einkünfte und Vermögenswerte der unterhaltsberechtigten Person die festgesetzten Grenzen nicht überschreiten. Der maximale Vorschuss entspricht der maximalen einfachen Waisenrente (derzeit 980 Franken) je Kind und 250 Franken je Ehepartner/in oder Ex-Ehepartner/in. Die Höhe der Bevorschussung wird unter Berücksichtigung der Einkommen und der Vermögenswerte der unterhaltsberechtigten Person festgelegt. 
Die Bevorschussung für volljährige Kinder in Ausbildung erfolgt höchstens bis zur Vollendung des 25. Altersjahres. Das Gesuchsformular finden Sie hier

<< Zur vorigen Seite