Güterstände

Mit dem Güterstand wird festgelegt, wem während der Ehe was gehört und wie Vermögen und Schulden bei Scheidung oder Tod aufgeteilt werden. In der Schweiz gibt es drei verschiedene Güterstände.

Der ordentliche Güterstand in der Schweiz ist die Errungenschaftsbeteiligung. Dieser gilt, solange zwischen den Ehepartnern kein anderer Güterstand vereinbart wird. Bei der Errungenschaftsbeteiligung haben die Ehepartner auch nach der Heirat getrennte Vermögen. Sie bleiben also Eigentümer der Güter, die sie in die Ehe einbringen, erben oder während der Ehe als persönliches Geschenk erhalten (Eigengut). Die während der Ehe gemachten Ersparnisse, zum Beispiel vom Lohn, den Zinsen aus Vermögen, aber auch die Vorsorgebeiträge werden beim Auflösen des Güterstandes (durch Scheidung, Tod oder Vereinbarung eines neuen Güterstandes) hälftig geteilt.

Die Gütergemeinschaft muss durch einen Ehevertrag beim Notar vereinbart werden. In diesem Vertrag werden die Gütermassen festgelegt. Diese beinhalten einerseits das Eigengut der Ehefrau, das Eigengut des Ehemannes und das Gesamtgut. Das Gesamtgut wird gemeinsam verwaltet und im Falle der Auflösung des Güterstandes zwischen Ehefrau und Ehemann aufgeteilt.

Auch die Gütertrennung muss durch einen Notar beurkundet werden. Bei diesem Güterstand gibt es keine gemeinsamen Güter oder Schulden. Jeder Ehepartner bleibt Eigentümer der eigenen Güter und verwaltet sie selber. Bei einer Scheidung gibt es keine Aufteilung.

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