Folgen einer Scheidung für die berufliche Vorsorge


Golino, Tessin, September 2017. (Foto: Katharina Jeger)

Trennung und Scheidung sind heutzutage für viele Frauen und Männer eine Tatsache. Waren es 1970 in der Schweiz noch 15 Prozent der Ehen, die wieder auseinandergingen, liessen sich im vergangenen Jahr über 40 Prozent der Eheleute scheiden.

Mit der Anfang 2017 in Kraft getretenen Neuregelung des Vorsorgeausgleichs wird bei einer Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft das Guthaben aus der beruflichen Vorsorge unter den Ehegatten oder den Partnern/innen gerechter aufgeteilt. Wer während der Ehe Betreuungsaufgaben wahrgenommen hat und deshalb nicht über eine ausreichende eigene berufliche Vorsorge verfügt - häufig die Ehefrau -, soll dank des verbesserten Vorsorgeausgleichs bei einer Scheidung nicht mehr benachteiligt werden. Dieser und weiteren gesetzlichen Neuerungen wie der gemeinsamen elterlichen Sorge und dem Kindesunterhalt trägt die neuaufgelegte Informationsbroschüre „Berufliche Vorsorge bei Scheidung: Leitfaden für verheiratete und eingetragene Paare" Rechnung.

In verständlicher Form vermittelt die Broschüre grundlegendes Wissen über die wichtigsten Aspekte und Gesetzesbestimmungen des schweizerischen Scheidungsrechts und gibt Antworten auf vorsorgerelevante Fragen. Fallbeispiele illustrieren unterschiedliche Lebenslagen (Medienmitteilung; Broschüre).

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