Familienzulagen

Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen Kinder -und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen eingeführten Geburts- und Adoptionszulagen. Anspruch auf Familienzulagen haben alle Arbeitnehmenden, seit dem 1.1.2013 auch alle Selbständigerwerbenden sowie Nichterwerbstätige mit bescheidenen Einkommen. Für die Beschäftigten in der Landwirtschaft gilt eine Sonderregelung.

Im Kanton Freiburg beträgt die Kinderzulage Fr. 245.-- pro Monat für die beiden ersten Kinder und Fr. 265.-- pro Monat für jedes weitere Kind. Sie wird grundsätzlich bis zu dem Monat, in dem das Kind das 16. Altersjahr vollendet hat, ausgerichtet. Kinder, die infolge Invalidität oder chronischer Krankheit vollständig arbeitsunfähig sind, haben Anrecht auf Kinderzulagen bis zu dem Monat, in dem sie ihr 20. Altersjahr vollenden. Die Ausbildungszulage ist für Kinder vorgesehen, die ihre Studien fortsetzen oder eine Lehre absolvieren. Im Kanton Freiburg beträgt sie Fr. 305.-- pro Monat für die beiden ersten Kinder und  Fr. 325.-- pro Monat für jedes weitere Kind. Die Ausbildungszulage wird während der ganzen Dauer der Ausbildung ausbezahlt, aber höchstens bis zu dem Monat, in dem das Kind sein 25. Altersjahr vollendet. Die Geburts- oder Adoptionszulage ist eine einmalige Leistung. Sie beträgt Fr. 1‘500.-- (Online-Berechnung in verschiedenen Kantonen; Merkblatt).

Sind die Eltern geschieden oder leben sie getrennt leben, bezieht der Elternteil die Familienzulagen, welcher die elterliche Sorge trägt. Falls diese gemeinsam gegeben ist, bezieht der Elternteil die Zulagen, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Ist dieser Elternteil nicht zulagenberechtigt, weil er z. B. keine Erwerbstätigkeit ausübt, kann der andere Elternteil den Anspruch über seinen Arbeitgeber geltend machen. In diesem Fall müssen die erhaltenen Familienzulagen vollständig und zusätzlich zu den Unterhaltszahlungen hinaus an den anderen Elternteil weitergeleitet werden (Ausgleichskasse des Kantons Freiburg).

 

<< Zur vorigen Seite