Erziehungsgutschriften

Erziehungsgutschriften sind keine Geldzahlungen, sondern ein fiktives Einkommen, das bei der späteren Rentenberechnung berücksichtigt wird. Personen, die Kinder unter 16 Jahren betreuen, erhalten so die Möglichkeit, eine höhere Rente zu erzielen.

Steht einem Elternteil die elterliche Sorge alleine zu, so wird diesem die ganze Erziehungsgutschrift angerechnet. Üben die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam aus, werden die Erziehungsgutschriften entsprechend der Betreuungsleistung verteilt. Sie werden also entweder dem hauptbetreuenden Vater, der hauptbetreuenden Mutter oder, bei alternierender Obhut, beiden Eltern hälftig angerechnet (Merkblatt Erziehungsgutschriften).

 

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