Ergänzungsleistungen für Familien können ab Januar bezogen werden

Ab dem 1. Januar 2026 können Familien, die ihre Grundausgaben nicht mit ihrem Einkommen decken können, finanzielle Unterstützung erhalten. Anträge können ab sofort gestellt werden, indem das Formular unter www.ecasfr.ch  bei der Ausgleichskasse oder an einem Familienschalter  ausgefüllt wird.

Diese Unterstützung, die auf der Grundlage der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben der Familie und ihrem Einkommen berechnet wird, soll es den begünstigten Familien ermöglichen, eine Beanspruchung der Sozialhilfe zu vermeiden oder nicht mehr auf diese angewiesen zu sein. Die Familien-EL sollen zudem die Situation von besonders armutsbetroffenen Familien verbessern und den Erscheinungsformen sozialer Ausgrenzung vorbeugen, indem sie den Kindern menschenwürdige Lebensbedingungen gewährleisten (Medienmitteilung; Flyer).

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