Doppelnamen sind ab dem ersten Januar 2027 wieder möglich

Bei einer Heirat möchten die Ehegatten ihren bisherigen Namen oft behalten. Gleichzeitig besteht häufig der Wunsch, über den Namen die Verbindung zueinander und zu den gemeinsamen Kindern sichtbar zu machen. Gemäss geltendem Recht, das seit 2013 gilt, sind Doppelnamen jedoch nicht zulässig. Heiratswillige müssen sich entscheiden, ob sie ihren jeweiligen Namen behalten oder einen gemeinsamen Familiennamen tragen möchten. Es besteht lediglich die Möglichkeit, den nicht amtlichen Allianznamen (inoffizieller Doppelname mit Bindestrich) zu verwenden.

Ab 2027 können die Ehegatten wieder einen Doppelnamen tragen. Neu kann der Doppelname mit oder ohne Bindestrich geführt werden. Für Kinder ist ein Doppelname hingegen weiterhin ausgeschlossen (Medienmitteilung; Schweizerisches Zivilgesetzbuch).

<< Zur vorigen Seite


​