Die Stellung nahestehender Personen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die den gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts vertieft abklären soll. Dabei geht es vor allem darum, wie nahestehende Personen besser in die Verfahren und Entscheide der KESB einbezogen werden können.

Zur Erfüllung dieses Auftrages hat das BJ in einem ersten Schritt ein externes Gutachten in Auftrag gegeben. Darin kommt Prof. Dr. iur. Roland Fankhauser zum Schluss, dass das geltende Recht grundsätzlich eine ausreichende Grundlage für den Einbezug von nahestehenden Personen in die Verfahren und Entscheide der KESB bildet. Man könne zudem davon ausgehen, dass dort, wo familiennahe Ressourcen bestehen, diese bereits heute genutzt würden, wenn dies im Interesse der betroffenen Person sei.

Bei Gefährdungsmeldungen sind gemäss dem Gutachten keine normativen oder institutionellen Schwachstellen erkennbar: In der Praxis würden zahlreiche standardisierte Verfahren genutzt und bezüglich einer sachgerechten Kommunikation habe sich in den letzten Jahren eine erhebliche Sensibilisierung eingestellt.Dennoch sieht das Gutachten in beiden untersuchten Bereichen Optimierungsmöglichkeiten. Insbesondere könnten die Möglichkeiten von nahestehenden Personen, sich zu Gunsten der Betroffenen auf dem Rechtsweg gegen behördliche Entscheide zu wehren, verbessert werden (Medienmitteilung Bundesamt für Justiz;Gutachten).

<< Zur vorigen Seite