Der Bundesrat verbessert den Zugang zur Psychotherapie

In seiner Sitzung vom 19. März 2021 hat der Bundesrat entschieden, dass psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten künftig zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) selbständig tätig sein können. Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung. Dadurch erhalten Menschen mit psychischen Problemen einfacher und schneller Zugang zur Psychotherapie.

Um den Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen zu vereinfachen und eine angemessene Versorgung sicherzustellen, beschliesst der Bundesrat einen Systemwechsel vom heutigen sogenannten Delegationsmodell – bei dem die Therapeuten unter ärztlicher Aufsicht arbeiten - zum Anordnungsmodell. Dabei können psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Leistungen auf Anordnung einer Ärztin oder eines Arztes selbständig im Rahmen der OKP erbringen. Voraussetzung ist eine entsprechende Qualifikation und eine Berufsausübungsbewilligung des Kantons (Medienmitteilung).

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