Ausgestaltung des Kontaktrechts für ein Kleinkind

Dem Alter des Kindes kommt bei der Ausgestaltung des persönlichen Kontakts entscheidende Bedeutung zu. Ein Besuchsrecht bei Kleinkindern von zwei halben Tagen pro Monat ohne Ferienrecht sowie von zwei Wochenenden und zwei bis drei Wochen Ferien bei Schulkindern ist nicht der Normalfall sondern ein Minimum, das sich aufgrund der Umstände rechtfertigen muss (BGE 5A_290/2020).

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