Arbeitszeiterfassung: Studie zu den Auswirkungen der neuen Vorschriften von 2016

Personen, die auf die Erfassung ihrer Arbeitszeit verzichten oder die sich für eine vereinfachte Erfassung entscheiden, arbeiten länger und sind häufiger von atypischen Arbeitszeiten betroffen. Sofern in einem Unternehmen jedoch Begleitmassnahmen existieren, ist der Gesundheitszustand dieser Personen im Vergleich zu Arbeitnehmenden mit systematischer Arbeitszeiterfassung nicht weniger gut und sie sind auch nicht häufiger gestresst. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Studie der Universität Genf, die die Auswirkungen dieser Massnahmen evaluiert hat.

Seit dem 1. Januar 2016 ermöglichen gewisse Bestimmungen der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) Arbeitnehmenden, die bestimmte Anforderungen erfüllen, den vollständigen Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung (Art. 73a) oder eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung (Art. 73b). (Medienmitteilung; Forschungsbericht).

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