Der hauptbetreuende Elternteil, der nach der Geburt des Kindes eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat, welche das Pensum gemäss Schulstufenregel übersteigt, hat keinen Anspruch auf eine Pensenreduktion, wenn die bisherige Tätigkeit für den betroffenen Elternteil keine unzumutbare Belastung darstellt und dem Kindeswohl nicht schadet (BGE 5A_290/2024).