Anrechnung eines hypothetischen Einkommens

Ein hypothetisches Einkommen kann einem Elternteil auch im Fall der Verminderung des tatsächlichen Verdienstes angerechnet werden. Ist die Verminderung des Einkommens unumkehrbar, darf ein hypothetisches Einkommen nur angerechnet werden, wenn der betroffene Elternteil seinen Verdienst in Schädigungsabsicht geschmälert hat. Eine Schädigungsabsicht darf nur mit Zurückhaltung angenommen werden (BGE 5A_304/2019).

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