Abänderung des Scheidungsurteils hinsichtlich der nachehelichen Unterhaltszahlungen

Die Abänderung der nachehelichen Unterhaltsbeiträge setzt eine wesentliche und dauerhafte Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien voraus, welche bei der Festlegung der Unterhaltsbeiträge nicht bereits mitberücksichtigt wurde. Verglichen wird die Situation bei Einleitung des Abänderungsverfahrens mit derjenigen welche dem Scheidungsurteil zugrunde lag. Der Verkauf einer im Rahmen der Scheidung übertragenen Eigentumswohnung stellt, trotz verbesserter Liquidität der unterhaltsberechtigten Partei, keinen Abänderungsgrund dar (BGE 5A_386/2022).

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