Das familiäre Umfeld sowie das Betreuungskonzept können für den Wegzugsentscheid ausschlaggebend sein.

Beim Umzugsentscheid bildet das gelebte Betreuungsmodell den Ausgangspunkt. Wurde das Kind von beiden Eltern betreut und sind beide weiterhin willens und in der Lage, für das Kind persönlich oder im Rahmen eines im Kindswohl liegenden Betreuungskonzeptes zu sorgen, ist anhand weiterer Kriterien zu eruieren welche Lösung im besten Interesse des Kindes liegt. Vorliegend war das familiäre Umfeld im Ausland sowie das Betreuungskonzept des wegzugswilligen Elternteils ausschlaggebend. Das Bundesgericht hält fest, dass gelegentliche mehrtägige Abwesenheiten (z.B. Geschäftsreisen) für die Beurteilung der Betreuungssituation keine Rolle spielen. Ebenso kann dem wegzugswilligen Elternteil - in Anbetracht der Ungewissheit eines Wegzugstreits - nicht zum Nachteil gereichen, wenn noch keine konkreten Angaben zur Wohnadresse, Kindertagesstätte und weiteren Belangen des Alltags gemacht werden können (BGE 5A_774/2023).

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