Istanbul-Konvention zum Schutz von Gewalt gegen Frauen tritt in Kraft

Am 1. April 2018 tritt das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) in der Schweiz in Kraft. Die Konvention ist europaweit das erste bindende Instrument, das Frauen und Mädchen umfassend vor jeglicher Form von Gewalt, inklusive häuslicher Gewalt, schützt.

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind schwere Menschenrechtsverletzungen und auch in der Schweiz weit verbreitet. Alle zwei Wochen stirbt hierzulande eine Person infolge häuslicher Gewalt, jede Woche erfolgt ein Tötungsversuch.

Die Istanbul-Konvention hat das Ziel, physische, psychische und sexuelle Gewalt gegen Frauen europaweit auf einem vergleichbaren Standard zu verhüten, zu bekämpfen und zu verfolgen. Dies gilt auch für Stalking, Zwangsheirat, die Verstümmelung weiblicher Genitalien sowie Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation. Das Übereinkommen verfolgt einen umfassenden Ansatz, der von der Prävention über den Schutz und die Unterstützung von Opfern bis hin zur Strafverfolgung reicht. Bei häuslicher Gewalt erfasst das Übereinkommen alle Opfer von Gewalt, unabhängig vom Geschlecht (Medienmitteilung der Schweizerischen Eidgenossenschaft; Istanbul-Konvention; Flyer Istanbul-Konvention).


Lichtfestival, Murten, Januar 2018. (Foto: Katharina Jeger)

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