Persönlicher Verkehr mit Kindern nach Auflösung der eingetragenen Partnerschaft

Das Bundesgericht äussert sich zum Recht auf persönlichen Verkehr mit den Kindern nach Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft. Dem Ex-Partner des rechtlichenElternteils kann im Regelfall ein Besuchsrecht gewährt werden, wenn sich zum Kind eine "soziale" Elternbeziehung entwickelt hat und wenn das Kind im Rahmen einesgemeinsamen Elternprojekts gezeugt wurde und innerhalb der Paarbeziehung aufgewachsen ist. Andere Kriterien, wie etwa eine Konfliktsituation zwischen den Ex-Partnern, müssen in diesem Fall in den Hintergrund treten.

Gemäss Artikel 274a des Zivilgesetzbuches (ZGB) kann auch anderen Personen als den Eltern ein Anspruch auf persönlichen Verkehr mit denKindern eingeräumt werden, wenn ausserordentliche Umstände vorliegen und dies dem Wohle des Kindes dienen. Darauf wird auch im Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz) verwiesen.Als "ausserordentliche Umstände" im Sinne von Artikel 274a ZGB können Situationengelten, wo das Kind eine "soziale" Elternbeziehung zur anderen Person entwickelt und diese elterliche Pflichten übernommen hat. Was das Wohl des Kindes betrifft, ist die Art der Beziehung zwischen dem Kind und der um persönliche Kontakte ersuchenden Person zu beurteilen, vor allem, ob sich zwischen ihnen eine besondere Beziehung entwickelt hat. Gemäss der Botschaft des Bundesrates zum Partnerschaftsgesetz kann ein Besuchsrecht dann gewährt werden, wenn das Kind eine intensive Beziehung zur Partnerin der Mutter oder zum Partner des Vaters aufgebaut hat und die weitere Pflege dieser Beziehung seinen Interessen dient. Die Aufrechterhaltung der Beziehung ist grundsätzlich zum Wohl des Kindes, wenn die um Besuchsrecht ersuchende Person nicht nur Lebenspartner oder eingetragener Partner des rechtlichen Elternteils war,sondern zudem die Rolle des nichtbiologischen Wunschelternteils übernommen hat, das Kind also im Rahmen eines gemeinsamen Elternprojekts gezeugt wurde und innerhalb der Paarbeziehung der beiden Wunschelternteile aufgewachsen ist. In einer solchenSituation stellt die Drittperson für das Kind eine echte elterliche Bezugsperson dar (Medienmitteilung; Bundesgerichtsurteil 5A_755/2020).

Organisation du droit de contact pour un jeune enfant

L'âge de l'enfant est d'une importance décisive dans la détermination des contacts personnels. Un droit de visite de deux demi-journées par mois sans droit de vacances pour les jeunes enfants et de deux week-ends et deux à trois semaines de vacances pour les écoliers n'est pas le cas normal mais un minimum qui doit être justifié sur la base des circonstances (Arrêt 5A_290/2020).


Ascona, Avril 2011. (Photo: Katharina Jeger)

Ausgestaltung des Kontaktrechts für ein Kleinkind

Dem Alter des Kindes kommt bei der Ausgestaltung des persönlichen Kontakts entscheidende Bedeutung zu. Ein Besuchsrecht bei Kleinkindern von zwei halben Tagen pro Monat ohne Ferienrecht sowie von zwei Wochenenden und zwei bis drei Wochen Ferien bei Schulkindern ist nicht der Normalfall sondern ein Minimum, das sich aufgrund der Umstände rechtfertigen muss (BGE 5A_290/2020).

Der Bundesrat verbessert den Zugang zur Psychotherapie

In seiner Sitzung vom 19. März 2021 hat der Bundesrat entschieden, dass psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten künftig zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) selbständig tätig sein können. Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung. Dadurch erhalten Menschen mit psychischen Problemen einfacher und schneller Zugang zur Psychotherapie.

Um den Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen zu vereinfachen und eine angemessene Versorgung sicherzustellen, beschliesst der Bundesrat einen Systemwechsel vom heutigen sogenannten Delegationsmodell – bei dem die Therapeuten unter ärztlicher Aufsicht arbeiten - zum Anordnungsmodell. Dabei können psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Leistungen auf Anordnung einer Ärztin oder eines Arztes selbständig im Rahmen der OKP erbringen. Voraussetzung ist eine entsprechende Qualifikation und eine Berufsausübungsbewilligung des Kantons (Medienmitteilung).

Le Conseil fédéral améliore l’accès à la psychothérapie

Lors de sa séance du 19 mars 2021, le Conseil fédéral a décidé que les psychologues-psychothérapeutes pourront facturer leurs prestations à la charge de l’assurance obligatoire des soins (AOS) à titre indépendant. Une prescription médicale sera nécessaire. Les personnes atteintes de troubles psychiques auront ainsi plus facilement et rapidement accès à la psychothérapie.

Afin de faciliter l’accès aux prestations psychothérapeutiques et de garantir une prise en charge adaptée, le Conseil fédéral a adopté un changement de système, passant du modèle de la délégation, qui nécessitait la surveillance d’un médecin, au modèle de la prescription. Les psychologues-psychothérapeutes pourront ainsi fournir leurs prestations à titre indépendant sur prescription médicale, dans le cadre de l’AOS, à condition quʼils disposent dʼune qualification correspondante et dʼune autorisation cantonale de pratiquer. (communiqué de presse).

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